Kürzungen im Bundeshaushalt für das SGB II

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zu Überlegungen informiert, die Arbeitsförderung von SGB II-Empfängern unter 25 Jahren ab dem Jahr 2025 den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III zu übertragen. Damit sollen im Bundeshaushalt SGB II-Mittel in Höhe von 900 Mio. Euro eingespart werden. Darüber hinaus sollen die Eingliederungsmittel im Bundeshaushalt ab 2024 um 500 Mio. Euro gekürzt werden. Der Deutsche Landkreistag (DLT) lehnt die vorgeschlagenen Änderungen nachdrücklich ab. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Pressemitteilung des DLT vom 30. Juni 2023.

Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages

30.06.2023